Auf meinem Lieblings-Gadgetlog habe ich folgende Passage entdeckt:

Screenshot aufgenommen am 20.11., 22.10 Uhr
Dieses Wort, “Nutzerbeeinschränkung”…
Ich bin mir nicht sicher gewesen und befragte Google:
- 338 fürs passende Verb (beeinschränken).
- Erstaunliche 789 fürs Partizip II (beeinschränkt),
- vier fürs Partizip I (beeinschränkend).
- Zuletzt vier fürs falsch gebildete Partizip II (beeingeschränkt) .
211 Treffer fürs Substantiv (Beeinschränkung) und
Und der ehrwürdige Duden?
Das sind jetzt alle Wörter der deutschen Sprache, die mit “beein-” beginnen. Die Doppelpräfigierung ist also durchaus legitim.
Natürlich gibt es “beschränken” und “einschränken”. “Beeinschränken” bedeutet nicht etwas Anderes als “einschränken”. Das “be-” ist schlicht unnötig. Anders beim Verb “beeindrucken”: die Bedeutung weicht ab von den Verben “bedrucken” und “eindrucken”.
Was ist denn in diesen Hunderten von Textstellen gemeint? Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Kontamination, also um eine Art Versprecher, bei der Wortteile verschiedener Einträge im eigenen (Gehirn-)Lexikon verschmolzen werden. In diesem Fall geht es wohl um “einschränken” und “beeinträchtigen”.
Begeschickt vergeaugapfelt,nicht?
